Baden Badener Rechtsschutzversicherung
- Versicherungssumme von 3 Millionen €
- Kostenübernahme für Mediation orientiert sich an Gerichtsverfahren in der ersten Instanz
- Erwachsene im Haushalt lebende Personen mitversichert
- Keine Info über Prämienhöhe
- Versicherungsbedingungen unverständlich
- Keine Leistung bei gerichtlichen Widerspruchsverfahren
- Kapitalanlagen nicht versichert
Privat & Verkehr:
Beruf:
Wohnung & Vermieter:
Service:
Fazit: Nur sehr bedingt zu empfehlen
okay
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Die Baden-Badener Versicherung AG hat sich auf die Risikoabsicherung privater Haushalte im Sachversicherungssegment spezialisiert. Seit 2008 gehört das Unternehmen zur Zurich Insurance Group, der früheren Zürich Versicherung. Sie arbeitet mit unabhängigen Vertriebspartnern zusammen. Das in Sankt Ingbert ansässige Unternehmen konnte seinen Umsatz von 10,3 Millionen Euro im Jahr 1999 auf 50,8 Millionen im Jahr 2013 fast verfünffachen. An diesen Zahlen wird aber auch deutlich, dass die Baden-Badener Versicherung am Markt eher eine untergeordnete Rolle spielt. Gegründet wurde der Versicherer im Jahr 1991.
Das Angebot im Baden Badener Rechtsschutz
Wer auf der Seite der Baden-Badener nach der Möglichkeit sucht, einen Beitrag für die Rechtsschutzversicherung zu ermitteln oder gar den Vertrag online abschließen möchte, sucht vergeblich. Hier ist die Zurich-Tochter ganz im Sinne ihrer Mutter unterwegs und stellt komplett auf den Vertrieb vor Ort ab. Die Deckungssumme von drei Millionen Euro innerhalb Europas und den Mittelmeeranrainerstaaten bildet das Mittelfeld unter den Anbietern für Rechtsschutzversicherungen. Außerhalb dieser Region beträgt die Deckung noch 50.000 Euro, ein eher geringer Betrag. Obwohl sich die Baden-Badener auf den Sachversicherungsbereich für private Haushalte spezialisiert hat, bleiben die Leistungen hinter den Erwartungen an einen Nischenversicherer zurück.
- Die Deckungssumme beträgt in Europa drei Millionen Euro, weltweit 50.000 €
- Die Baden-Badener bietet eine Selbstbeteiligung von 150 € oder 250 € je Schadensfall an
- Kosten für eine Erstberatung werden bis zu einer Höhe von 250 €
- Leistet nicht bei juristischen Auseinandersetzungen im Rahmen von Kapitalanlagen
- Die Kostenübernahme für Widerspruchsverfahren ist generell ausgeschlossen
- Im Rahmen der erweiterten Rechtsschutzversicherung für Familien- und Erbangelegenheiten werden bis zu 500 € geleistet
- Im Fall einer Arbeitslosigkeit stellt das Unternehmen den Vertrag beitragsfrei
- Stellt eine Anwaltshotline für kostenlose Beratungsgespräche zur Verfügung
Leistungen unter der Lupe
Leistung | Details |
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Privat- und Verkehrsrechtschutz | Die Rechtsschutzversicherung bietet folgenden Leistungsumfang:
Dabei bietet sie ihren Versicherungsnehmern die folgenden Leistungserweiterungen an:
Der Verkehrsrechtsschutz sieht dabei noch die Option vor, einzelne Fahrzeuge zu versichern oder alle innerhalb der Familie genutzten Fahrzeuge zu versichern. Dazu bietet die Baden-Badener noch die Möglichkeit, einen speziellen Fahrerrechtsschutz zu vereinbaren. Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes können auch Wasser- und Luftfahrzeuge bis zu einem Wert von 150.000 Euro eingeschlossen werden. |
Wohnen und Vermieten | Im Rahmen der Mieter-, respektive Vermieterrechtsschutz bietet die Baden-Badener Deckung für alle ausschließlich zu privaten Zwecken selbstgenutzten Wohneinheiten im Inland. Der Vermieter-Rechtsschutz gilt für eine vermietete (Einlieger-)Wohnung im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt wird. Versichert sind in erster Linie Steuerrecht und Vertragsrecht. |
Berufsrechtsschutz | Der Arbeits- oder Berufsrechtsschutz bietet Deckung bei allen denkbaren Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Arbeitnehmer dürfen bis zu 20.000 Euro aus einer nebenberuflichen selbststsändigen Tätigkeit im Jahr verdienen, um bei der Baden-Badener noch als Arbeitnehmer zu zählen. Rechtsstreitigkeiten aus der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit sind jedoch generell nicht versichert. |
Kundenservice | Bei der Baden-Badener Versicherung muss zwischen zwei Servicebereichen unterschieden werden. Zum einen gilt natürlich der Service, der durch den Außendienst oder die Telefonhotline erbracht wird. Zum anderen zählt zum Service aber auch der Informationsgehalt des Internetauftrittes. Die Informationen zum Rechtsschutzangebot sind auf einem PDF sehr anschaulich als erste Information dargestellt. Das Bedingungswerk selbst findet sich nicht dort. Die Stiftung Warentest hat den Versicherungsbedingungen hinsichtlich der Verständlichkeit für einen Laien eine glatte Fünf testiert – unverständlich. Als Defizit im Service stufen wir ebenfalls die Tatsache ein, dass eine Beitragsberechnung online nicht möglich ist, geschweige denn ein Online-Abschluss. Gespräche mit Außendienstmitarbeiter sind im Zeitalter der Onlineabschlüsse nicht mehr jedermanns Sache. Telefonisch ist der Versicherer Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 18 Uhr zu erreichen, am Freitag von 8:30 bis 17 Uhr. |
Was nicht bezahlt wird
Ein Blick auf die Leistungsübersicht zeigt nur, was das Unternehmen versichert. Ein Laie mag nicht unbedingt wissen, dass einige Dinge jedoch fehlen, die andere Versicherer anbieten. Dazu gehören gerichtliche Widerspruchsverfahren oder die Deckung für Kapitalanlagestreitigkeiten. Die Baden-Badener leistet auch nicht bei einer vorsätzlich begangenen Straftat oder Spiel- und Wettverträgen sowie Spekulationen.
Mediation
Mediation bedeutet, dass die involvierten Parteien eine außergerichtliche Lösung unter Anleitung eines Schlichters, des Mediators, suchen. Die Versicherung trägt die Kosten für eine Mediation bis zur Höhe der Kosten eines Gerichtsverfahrens in der ersten Instanz.
Erstberatung
Die Erstberatung zwischen Anwalt und Mandant führt manchmal dazu, dass ein weiterer Rechtsstreit hinfällig wird. Für die Erstberatung übernimmt die Baden-Badener die Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro.
Details im Überblick
Leistung | Details |
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Selbstbeteiligung | 150 € oder 250 € |
Versichert bis (Europa) | 3.000.000 € |
Versichert bis (Weltweit) | 50.000 € |
Mediation | Ja, bis zur Höhe eines Gerichtsverfahrens in der ersten Instanz. |
Volljährige Kinder mitversichert | Ja, auch alleinstehende, nicht berufstätige Eltern |
Scheidungs- Familienangelegenheiten | Familien- und Erbrecht mit Erweiterung auf 500 Euro Beratung |
Höhe Strafkaution | 200.000 € |
Kapitalanlagestreitigkeiten | Stark eingeschränkt |
Erstberatung kostenfrei / Anwaltshotline | Ja, bei Erfolg |
Beratung Aufhebungsvertrag | Ja, im Berufsrechtsschutz |
Widerspruchsverfahren | Ja |
Beitragsnachlass bei Schadensfreiheit | Ja, Nachlass bei Selbstbeteiligung nach fünf schadenfreien Jahren. |
Wie viele Wohneinheiten | Unbegrenzte Anzahl, solange selbstgenutzt |
Onlineabschluss | Ja |
Scheidung Stornogrund | Nein |