HDI Rechtsschutzversicherung
- Telefonische Beratung auch zu nicht versicherten Bereichen
- Kapitalanlagegeschäften bis zu 50.000 € versichert
- Online-Rechtsberatung rund um die Uhr
- Extrem niedrige Versicherungssummen
- Mediation auf 1.500 € limitiert
- Kosten bei außerordentlicher Kündigung auf 250 € beschränkt
- Widerspruchsverfahren nur über „Risiko Plus“ versichert
Privat & Verkehr:
Beruf:
Wohnung & Vermieter:
Service:
Fazit: Nur mit Deckungserweiterungen empfehlenswert
okay
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Der HDI, der „Haftpflichtverband der deutschen Industrie“, wurde 1903 in Frankfurt am Main gegründet. Seit dem Jahr 1919 befindet sich der Sitz des Unternehmens in Berlin. Der HDI ist wiederum Mehrheitseigentümer der Talanx-Versicherungsgruppe, der unter anderem auch die Gerling-Versicherung angehört. Neben den privaten Haushalten liegt der Schwerpunkt auch auf kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Bereich KFZ sieht sich die Versicherung als einer der größten Anbieter Deutschlands. Sie verfügt über einen eigenen Außendienst, Online-Abschlüsse sind nicht möglich.
Der HDI Rechtsschutz – ein modulares Angebot
Im Produktfeld Rechtsschutz bietet der HDI keine eigene Rechtsschutzversicherung, sondern greift hier auf das Angebot der Roland zurück. Das Angebot der HDI ist modular aufgebaut und bietet in der Basisvariante Deckung im privaten Bereich und im Verkehr. Diese Absicherung kann wahlweise um Berufsrechtsschutz, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz, allgemeine juristische Fragen im Baustein Jurway und „Risiko Plus“ für Widerspruchsverfahren und Streitigkeiten aus Kapitalanlagen erweitert werden. Der erste Eindruck ist allerdings, dass die Versicherungssumme mit 500.000 € schon lange nicht mehr zeitgemäß ist. Selbst Anbieter mit einer Million Euro Deckungssumme in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten gelten schon als eher schwach. Die Restriktion auf 60.000 € außerhalb Europas ist extrem niedrig.
- Die Versicherungssumme ist in Europa auf 500.000 € maximiert
- Der weltweite Schutz ist auf 12 Wochen limitiert, die Deckungssumme auf 60.000 €
- Über das Paket „Risiko Plus“ wird die Kostenübernahme für Widerspruchsverfahren und Kapitalanlagestreitigkeiten abgedeckt
- Kosten für Mediationsverfahren werden bis zu einer Höhe von 1.500 € übernommen. Kosten für die Beratung bei Aufhebungsverträgen werden bis zu 250 €, zweimal pro Jahr, übernommen
- Die Berufsrechtsschutzversicherung deckt die Eigenschaft als Arbeitgeber bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
- Präventive Vertragsprüfung ist über den Baustein Jurway möglich
- Die Wohnungsrechtsschutz greift für alle selbstgenutzten Wohneinheiten innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs
Leistungen unter der Lupe
Leistung | Details |
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Privat- und Verkehrsrechtschutz | Versicherungsnehmer können bei der HDI entweder auf eine Selbstbeteiligung verzichten oder diese in Höhe von 150 € vereinbaren. Die Strafkaution ist auf 100.000 € beschränkt. Folgende Leistungen bietet die Privatrechtsschutzversicherung des HDI: Rechtsschutz für
Über den Baustein „Risiko Plus“ können noch diverse Deckungserweiterungen eingeschlossen werden. Dazu zählen
Das „Rund-um-sorglos“-Paket erweitert den bestehenden Rechtsschutz noch um
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Wohnen und Vermieten | Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet zwischen Mieter und Vermieter. Die Mieterrechtsschutzversicherung gilt für alle selbst bewohnten Einheiten innerhalb des Gültigkeitsbereiches. Der Vermieterrechtsschutz orientiert sich bezüglich der Prämie an der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten. Beide Pakete umfassen den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie Steuerrechtsschutz. |
Berufsrechtsschutz | Das Angebot schließt beispielsweise Klagen bezüglich Aufhebungsverträgen mit ein, allerdings sind die Anwaltskosten hier auf 250 € je Fall, maximal zwei pro Jahr, beschränkt. Der Berufsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Bereiche aus dem Berufsleben, auch darauf, als Privatperson geringfügig Beschäftigte anzustellen. |
Kundenservice | Der HDI setzt auch beim Service für die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang auf den Außendienst. Der Servicebereich im Rahmen des Internetauftritts beschränkt sich auf Dinge wie Schadensmeldung oder Adressänderungen. Lediglich ein Newsletter und ein Motorrad-Special geben weiterführende Informationen. Telefonisch steht der HDI von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung. Fällt die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen unter den Begriff „Service am Kunden“, hat sich der HDI in diesem Zusammenhang eine glatte Fünf im Test der Stiftung Warentest 12/2014 eingefangen – absolut unverständlich, mangelhaft. |
Was nicht bezahlt wird
Während andere Mitbewerber inzwischen unbegrenzte Deckungssummen anbieten, zahlt der HDI schon einmal nicht das, was über die Versicherungssumme hinaus an Kosten anfällt. Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch bei Scheidungs- oder Unterhaltsfällen.
Mediation
Mediation besagt, dass sich die beiden Parteien im Rahmen eines außergerichtlichen Schiedsverfahrens unter Anleitung eines Mediators einigen. Die HDI übernimmt die Kosten für ihren Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 1.500 Euro.
Erstberatung
Die Erstberatung ist der erste Kontakt zwischen Anwalt und Versicherungsnehmer. Viele Versicherer verzichten auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn es nach einer Erstberatung zu keinen weiteren rechtlichen Schritten in der Streitigkeit kommt. Der HDI trifft leider keine Aussagen darüber, wie es das Unternehmen handhabt.
Details im Überblick
Leistung | Details |
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Selbstbeteiligung | Verzicht auf Selbstbeteiligung oder 150 € |
Versichert bis (Europa) | 500.000 €, erweiterbar auf 750.000 € |
Versichert bis (Weltweit) | 60.0000 € für zwölf Wochen Aufenthalt, erweiterbar auf 100.000 € bei einem Jahr Aufenthalt. |
Mediation | Ja, bis 1.500 € |
Volljährige Kinder mitversichert | Ja, auch Eltern der Versicherungsnehmer |
Scheidungs- Familienangelegenheiten | Ja – bedingt, Familien- und Erbrecht mit Deckungserweiterung auf maximal 2.500 € |
Höhe Strafkaution | 100.000 € |
Kapitalanlagestreitigkeiten | Ja, eingeschränkt auf konservative Kapitalanlagen bis 50.000 € |
Erstberatung kostenfrei / Anwaltshotline | Keine Angabe, telefonische Erstberatung möglich |
Beratung Aufhebungsvertrag | Ja, bis maximal 250 €, jedoch zweimal im Jahr |
Widerspruchsverfahren | Ja, über den Baustein „Risiko Plus“ |
Beitragsnachlass bei Schadensfreiheit | Nein |
Wie viele Wohneinheiten | Unbegrenzte Anzahl, solange selbstgenutzt |
Onlineabschluss | Ja |
Scheidung Stornogrund | Nein |