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ADAC Rechtsschutzversicherung

ADAC Logo

Vorteile
  • inkl. Reisen- & Freizeitsportunfälle
  • Deckungssumme 1 Mio. € in Europa
  • Kautionsleistung 300.000 € weltweit
  • optional alle Fahrzeuge in der Familie
  • Mietwagen sind eingeschlossen
Nachteile
  • Kein Sozialrechtsschutz bei Verkehrssachen
  • Volljährige, im Haushalt lebende Kinder nicht mitversichert
  • Mitgliedschaft Voraussetzung
Bewertung
  1. Privat & Verkehr: 100%

  2. Service: 90%

  3. Fazit: solider Verkehrsrechtsschutz

    sehr gut

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Testsiegel: ADAC Rechtsschutz width=
Auszeichnungen & Testsiegel vom ADAC

Direkt zu den Top-Themen: Leistungen, Selbstbeteiligung, Erfahrungen, Fazit & Bewertung

Der ADAC, einer der größten Clubs der Welt, ist heute alles andere als nur ein Automobilclub. Immer noch als Verein agierend handelt es sich um einen Konzern, der in den verschiedensten Geschäftsfeldern unterwegs ist. Im Sektor Finanzdienstleistungen bietet der ADAC nicht nur Versicherungen an, sondern auch Einlagen und Kreditkarten. Dabei hat sich die Strategie, Produkte von Drittanbietern zu nutzen, dahingehend geändert, dass der ADAC heute selbst als Versicherer aktiv ist. Einige der Versicherungen stehen nur Clubmitgliedern zur Verfügung, bei anderen erhalten diese deutliche Preisnachlässe.

Verkehr, Reise & Freizeitsport: die Tarife

Die Webseite der ADAC Rechtschutzversicherung

Der ADAC Rechtsschutz beschränkt sich auf Verkehr, Reise und Freizeitsport. Die sonst üblichen Bausteine Beruf oder Wohnungsrechtschutz sind nicht versicherbar. Der Versicherungsschutz greift weltweit. Eine Wartezeit ist nicht vorgesehen. In Bezug auf die Fahrzeuge eines Haushalts besteht wahlweise die Option, einzelne Fahrzeuge zu versichern oder pauschal alle Fahrzeuge im Rahmen einer Police. Innerhalb Europas beträgt die Versicherungssumme eine Million Euro, außerhalb ist sie auf 100.000 € limitiert. Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes leistet die Versicherung bei allen Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr. Reise- und Freizeitrechtsschutz stellen ein Extrakt aus dem klassischen Privatrechtsschutz dar und decken beispielsweise Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzstreitigkeiten.

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Die Versicherung in Kürze

  • Beschränkt sich auf Verkehrsrechtsschutz, Reisen und Freizeitsport.
  • Eine pauschale Abdeckung aller Fahrzeuge einer Familie ist möglich.
  • Die Deckungssumme beträgt innerhalb Europas 1 Million Euro, außerhalb 100.000 Euro.
  • Die Kaution im Ausland beträgt bis zu 300.000 Euro.
  • Kosten für Mediation werden übernommen
  • Übernahme der Kosten für einen Dolmetscher im Ausland.
  • Kostenübernahme bei bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Übernahm der Reisekosten, falls ein Gerichtstermin im Ausland stattfindet.

Die Leistungen beim ADAC Rechtsschutz

Leistungen

LeistungDetails
Privat- und VerkehrsrechtschutzWährend der Verkehrsrechtschutz recht umfangreich gestaltet ist, reduziert sich die private Rechtsschutzversicherung auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen oder Freizeitsport. Im Rahmen der Verkehrsrechtschutz sind der Partner und die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers oder die minderjährigen Kinder des Partners versichert, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Darüber hinaus können auch weitere namentlich benannte Personen, versichert sein, sofern sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt alle Kosten im Fall von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Nutzung eines KFZ oder eines Fahrrades ergeben oder aus der Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger. Dazu zählen auch Gutachterkosten oder die Aufwendungen für einen Dolmetscher im Ausland bei Haft oder drohender Haft. Der ADAC stellt im Ausland eine Kaution bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen. Im Rahmen der Reiseabsicherung werden beispielsweise die Kosten für ein Verfahren übernommen, wenn die zugesagten Leistungen am Urlaubsort nicht den Tatsachen entsprechen. Verletzt ein Skifahrer den Versicherten, übernimmt die Versicherung die Aufwendungen, welche für den Erhalt eines Schmerzensgeldes notwendig sind.
Wohnen und VermietenDer Wohnungsrechtsschutz stellt keinen Bestandteil der Versicherung dar.
BerufsrechtsschutzEs werden keine Kosten im Zusammenhang mit beruflichen Rechtsstreitigkeiten übernommen.
KundenserviceDer ADAC steht seinen Versicherungsnehmer auf vielfältige Art zur Verfügung. Zum einen ist natürlich der Online-Kontakt möglich, zum anderen der telefonische. Versicherungsnehmer, die Wert auf ein persönliches Gespräch legen, können sich an eine der rund 200 Geschäftsstellen wenden.

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Alles über Mediation, Erstberatung und was nicht bezahlt wird

Was nicht bezahlt wird

Der ADAC Rechtsschutz bezahlt keine Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten, wenn diese aus einer Verkehrsangelegenheit herrühren. Er leistet auch nicht, wenn volljährige Kinder des Fahrzeughalters der versicherten Fahrzeuge rechtlich belangt werden.

Mediation

Unter Mediation versteht man einen außergerichtlichen Vergleich, der im Rahmen eines Gesprächs unter Anleitung eines Mediators erfolgt. Genaugenommen handelt es sich bei einer Meditation um ein Konfliktlösungsgespräch. Der ADAC übernimmt die Kosten für die Mediation, sofern diese in Deutschland stattfindet.

Erstberatung

Unter einer Erstberatung versteht man das erste Gespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Genügt dieses Erstgespräch, um eine Lösung zu erarbeiten. Findet ein solches Erstgespräch außerhalb der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten statt, übernimmt die Rechtsschutz bis zu 250 Euro je Erstgespräch. Führt die Erstberatung bereits zu einer Lösung, entfällt die Selbstbeteiligung.

Details im Überblick

LeistungDetails
Selbstbeteiligung250 €
Versichert bis (Europa)1 Mio. €
Versichert bis (Weltweit)100.000 €
MediationJa (Deutschland)
Volljährige Kinder mitversichertNein
Scheidungs- FamilienangelegenheitenNein
Höhe Strafkaution300.000 €
KapitalanlagestreitigkeitenNein
Erstberatung kostenfrei / AnwaltshotlineJa, bei Erfolg
Beratung AufhebungsvertragNein
Widerspruchsverfahrenn/a
Beitragsnachlass bei SchadensfreiheitNein
Wie viele Wohneinheitenn/a
OnlineabschlussJa
Scheidung StornogrundNein

Fazit & Bewertung zur ADAC Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung des ADAC erstreckt sich nur auf Verkehrsrechtschutz sowie Reisen und Freizeitsportunfälle. Damit wird die Vergleichbarkeit mit anderen Rechtsschutzversicherern schwierig. Die Leistungen fallen recht solide aus, die Einschränkung in der Mediation sind allerdings nur auf Deutschland beschränkt. Wünschenswert wäre es, wenn volljährige, aber noch im elterlichen Haushalt lebende Kinder ebenfalls als Fahrzeugführer mitversichert wären. Wer wirklich nur an einer Verkehrsrechtsschutzversicherung interessiert ist, könnte das Angebot des ADAC in die engere Wahl ziehen.

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